Datenschutz-Pflichten der Arztpraxis — nach Dringlichkeit geordnet

Welche Pflichten eine gesetzliche Frist haben, welche vor jeder Verarbeitung erfüllt sein müssen und welche laufend anfallen.

Die kurze Antwort

Am dringendsten sind die Pflichten mit gesetzlicher Frist: Eine Datenpanne meldet die Praxis unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde (Art. 33 Abs. 1 DSGVO), eine Auskunft erteilt sie unverzüglich, spätestens binnen eines Monats (Art. 12 Abs. 3). Vor jeder Verarbeitung müssen die Grundlagen stehen. Laufend kommen Schulung, Updates, Überprüfung und Löschung hinzu.

1. Mit Frist, wenn es so weit ist

2. Bevor die Praxis Daten verarbeitet

3. Laufend

Womit anfangen

Wer neu anfängt, beginnt mit dem Verzeichnis: Erst wenn aufgeschrieben ist, welche Daten wofür verarbeitet werden, lässt sich sagen, welche Verträge fehlen, welche Fristen gelten und welche Maßnahmen angemessen sind.

Fristen und Meldestellen zum Ausdrucken

Als Blätter für die Pinnwand.

Zu den Unterlagen

Diese Pflichten nachhalten statt im Kopf behalten

Custodio führt Fristen, Nachweise und Meldewege für Arztpraxen an einer Stelle — mit Erinnerung, bevor etwas abläuft.

Kostenlos beraten lassen Zur Checkliste

📞 Oder rufen Sie an: 030 - 91 74 77 13Datenschutz-Hotline · kostenlose Erstberatung · Mo–Fr 8–15 Uhr

Häufige Fragen: Datenschutz-Pflichten der Arztpraxis

Was ist bei einer Datenpanne zuerst zu tun?

Festhalten, was geschehen ist, und prüfen, ob ein Risiko besteht. Gemeldet wird unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden ab Kenntnis (Art. 33 Abs. 1 DSGVO); dokumentiert wird jede Panne (Art. 33 Abs. 5).

Wie lange hat die Praxis für eine Auskunft Zeit?

Unverzüglich, spätestens einen Monat nach Eingang. Eine Verlängerung um zwei Monate teilt sie innerhalb des ersten Monats mit Gründen mit (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).

Muss jedes Jahr geschult werden?

Kein Gesetz nennt einen festen Turnus. Art. 32 Abs. 4 DSGVO verlangt, dass Beschäftigte Daten nur auf Anweisung verarbeiten; regelmäßige Schulungen sind der übliche Weg. Custodio empfiehlt alle 12 Monate.

Braucht die Praxis einen Datenschutzbeauftragten?

Nach § 38 Abs. 1 BDSG, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung beschäftigt sind, unabhängig davon bei einer Verarbeitung mit Folgenabschätzung. Daneben gilt Art. 37 Abs. 1 lit. c DSGVO; für die Patientendaten einer einzelnen Ärztin oder eines einzelnen Arztes ist die Verarbeitung nach Erwägungsgrund 91 nicht umfangreich.

Muss die Patientenakte nach zehn Jahren gelöscht werden?

Ja, wenn keine andere Vorschrift länger verlangt und kein anderer Grund besteht (§ 630f Abs. 3 BGB, Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO).

Weiterführende Themen

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.