Patientendaten schützen, KBV IT-Sicherheitsrichtlinie umsetzen, QM und Hygiene dokumentieren — alles in einer deutschsprachigen Plattform.
Jetzt starten 📞 Datenschutz-Hotline 030 - 91 74 77 13 · kostenlose Erstberatung, Mo–Fr 8–15 UhrKeine Kreditkarte nötig · Ab 49 EUR/Monat · Hosting in Deutschland
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und Auftragsverarbeitungsverträge mit Praxisvorlagen.
Unterstützt zentrale Anforderungen der KBV §390 IT-Sicherheitsrichtlinie — Checklisten, Nachweise, Dokumentation.
Elektronische Patientenakte: Widerspruchsmanagement, Patienteninformation und Nachweisführung.
65+ Kurse für Ihr Praxisteam — DSGVO, Hygiene, Datenschutz am Empfang, Phishing-Erkennung.
Art. 33/34 DSGVO: Meldung, Dokumentation, Fristen und Behördenmeldebogen in einem Workflow.
Qualitätsmanagement, Hygieneplan, Gerätebuch und Röntgendokumentation für Ihre Praxis.
Rechtsgrundlage der verbindlichen IT-Sicherheitsrichtlinien für die vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung ist § 390 SGB V. Die Regelung wurde bis zum 25. März 2024 unter der früheren Nummer § 75b SGB V geführt und durch das Digital-Gesetz mit Wirkung zum 26. März 2024 in § 390 SGB V überführt und ergänzt. Das BSI führt seine entsprechende Informationsseite derzeit noch unter der früheren Bezeichnung „§ 75b SGB V".
| Wen es betrifft | Was | Seit wann |
|---|---|---|
| Arztpraxen (KBV) | aktuelle Fassung der Richtlinie in Kraft | 1. April 2025 |
| Arztpraxen (KBV) | zahlreiche technische Basisanforderungen | bereits seit 2021 |
| Arztpraxen (KBV) | Einweisung, Sensibilisierung und Schulung des Praxispersonals | 1. Oktober 2025 |
| Zahnarztpraxen (KZBV) | Neufassung in Kraft | 2. Juli 2025 |
| Zahnarztpraxen (KZBV) | neu eingeführte oder inhaltlich geänderte Anforderungen, nach sechsmonatiger Übergangsfrist | 2. Januar 2026 |
Die Systematik ist in beiden Regelwerken dieselbe — Praxisgröße, technische Ausstattung, zusätzliche Anforderungen an bestimmte Systeme und die Telematikinfrastruktur. Unterschiedlich sind die Zeitpunkte.
Maßgeblich ist die Anzahl der Personen, die ständig mit der Datenverarbeitung betraut sind — nicht die Gesamtzahl aller Beschäftigten.
Es gelten grundsätzlich die Basisanforderungen der Anlage 1 sowie – soweit einschlägig – weitere anwendungsbezogene Anforderungen.
Zusätzlich gelten die Anforderungen der Anlage 2.
Bei mehr als zwanzig ständig mit der Datenverarbeitung betrauten Personen oder bei Datenverarbeitung in erheblichem Umfang gelten weitere zusätzliche Anforderungen.
Neben der Praxisgröße können auch Umfang und Komplexität der technischen Ausstattung relevant sein. Sowohl die KBV- als auch die KZBV-Richtlinie enthalten hierzu zusätzliche Anforderungen, unter anderem für medizinische Großgeräte und die Telematikinfrastruktur.
Viele Darstellungen im Netz schreiben pauschal, die IT-Sicherheitsrichtlinie gelte für jede Praxis in Deutschland. Das ist nicht richtig.
Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V ist für Leistungserbringer verbindlich, die an der vertragsärztlichen bzw. vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen. Rein privatärztliche Praxen unterliegen nicht allein aufgrund dieser Norm der KBV- bzw. KZBV-Richtlinie.
Unabhängig davon gelten die Anforderungen der DSGVO — insbesondere Art. 32 DSGVO zur Sicherheit der Verarbeitung. Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO; die Anforderungen an ihren Schutz sind entsprechend hoch.
In der Praxis führt das zu ähnlichen Maßnahmen aus unterschiedlicher Pflichtquelle. Custodio deckt beide Wege ab: die Richtlinienanforderungen für Vertragspraxen und die DSGVO-Anforderungen für alle.
Custodio ist kein Praxisverwaltungssystem. Es ersetzt weder Ihre Praxissoftware noch das Abrechnungsmodul, und es ist nicht von der KBV zertifiziert — zertifiziert werden Praxisverwaltungssysteme, nicht Compliance-Werkzeuge.
Das wird häufig verwechselt, weil zwei verschiedene Dinge denselben Namen tragen:
Custodio arbeitet auf der zweiten Ebene: es dokumentiert, welche Daten Ihre Praxis verarbeitet — einschließlich derer in Ihrer Praxissoftware —, hält die Nachweise zusammen und erinnert an Fristen. Die Praxissoftware bleibt, wo sie ist; sie taucht im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten als System auf, und mit ihrem Anbieter brauchen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
Wenn Sie also prüfen, ob Ihre Praxissoftware DSGVO-konform eingesetzt wird, ist das eine Frage an Ihre Dokumentation und Ihre Verträge — nicht allein an das Produkt. Genau dafür ist Custodio gebaut.
Die neu eingeführten Anforderungen zur Einweisung, Sensibilisierung und Schulung des Praxispersonals sind seit dem 1. Oktober 2025 umzusetzen. Die KBV formuliert: „Das Praxispersonal muss in den sicheren Umgang mit der Praxis-IT eingewiesen und sensibilisiert werden, soweit dies für die Arbeit relevant ist."
Die Regelung wurde bis zum 25. März 2024 unter der früheren Nummer § 75b SGB V geführt und durch das Digital-Gesetz mit Wirkung zum 26. März 2024 in § 390 SGB V überführt und ergänzt. Beide Nummern bezeichnen dieselbe Richtlinie; § 390 ist die aktuelle.
Maßgeblich ist die Anzahl der Personen, die ständig mit der Datenverarbeitung betraut sind: bis fünf Personen die Basisanforderungen der Anlage 1, bei sechs bis zwanzig Personen zusätzlich Anlage 2, bei mehr als zwanzig Personen oder bei Datenverarbeitung in erheblichem Umfang weitere zusätzliche Anforderungen. Hinzu kommen anwendungsbezogene Anforderungen, etwa für medizinische Großgeräte und die Telematikinfrastruktur.
Die IT-Sicherheitsrichtlinie enthält selbst keinen eigenen Bußgeldtatbestand. Unabhängig davon können Verstöße gegen Datenschutz-, berufsrechtliche oder sonstige gesetzliche Pflichten rechtliche Folgen haben.
Nein — und kein Werkzeug kann das. Custodio unterstützt Praxen bei der strukturierten Umsetzung und Dokumentation relevanter Anforderungen. Die Verantwortung für die tatsächliche und vollständige Umsetzung verbleibt bei der jeweiligen Praxis. Custodio enthält dafür einen Anforderungskatalog zur KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie mit derzeit 92 Einträgen: den Anforderungen der Anlagen 1 bis 5 mit ihren Erläuterungen, strukturiert nach Anlagen. Der Katalog ist ein Auszug und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; maßgeblich ist stets die jeweils aktuelle Fassung der Richtlinie.
Das hängt vom Einzelfall ab, unter anderem von Umfang und Art der Verarbeitung sowie der Zahl der ständig mit der Verarbeitung beschäftigten Personen. Wir beraten dazu kostenlos unter 030 - 91 74 77 13 (Mo–Fr 8–15 Uhr) und stellen den externen Datenschutzbeauftragten auf Wunsch selbst.
Weiterlesen: Für Zahnarztpraxen: Frist 2. Januar 2026 · KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie im Detail · Checkliste zur IT-Sicherheitsrichtlinie (92 Anforderungen, zum Abhaken) · Datenschutz in der Arztpraxis — Leitfaden · Datenschutzerklärung kostenlos erstellen
Diese Seite gibt den Stand vom September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt. Optionaler DSB-Service: +79 EUR/Monat.
Starten Sie heute — Ihre Patientendaten verdienen den besten Schutz.
Jetzt starten📞 Oder rufen Sie an: 030 - 91 74 77 13Datenschutz-Hotline · kostenlose Erstberatung · Mo–Fr 8–15 Uhr