(1) Diese Anlage gilt für die Nutzung der Plattform Custodio der NordPrax GmbH (nachfolgend „Anbieter“). Custodio ist ein Datenverarbeitungsdienst im Sinne von Art. 2 Nr. 8 Data Act.
(2) Diese Anlage geht den AGB vor. In datenschutzrechtlichen Fragen geht der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) vor. Zwingende Rechte des Kunden nach dem Data Act bleiben unberührt.
(1) Der Kunde kann jederzeit in Textform verlangen, zu einem anderen Anbieter zu wechseln, alle exportierbaren Daten auf eigene IT-Systeme zu übertragen oder seine Daten löschen zu lassen (Wechselverlangen). Das Wechselverlangen richtet er an info@custodio-compliance.de.
(2) Die Ankündigungsfrist beträgt zwei Monate ab Zugang des Wechselverlangens. Der Kunde kann einen späteren Beginn des Wechsels bestimmen.
(1) Der Wechsel wird unverzüglich, spätestens innerhalb eines Übergangszeitraums von 30 Kalendertagen nach Ablauf der Ankündigungsfrist, abgeschlossen. Während des Übergangszeitraums gilt der Vertrag fort, und Custodio bleibt vollständig nutzbar.
(2) Der Anbieter unterstützt den Kunden und von ihm beauftragte Dritte angemessen beim Wechsel, sorgt mit der gebotenen Sorgfalt für die Fortführung des Dienstes, informiert über bekannte Risiken für die Kontinuität und hält während des Wechsels und des anschließenden Abrufzeitraums ein hohes Sicherheitsniveau aufrecht.
(3) Ist der Übergangszeitraum technisch nicht durchführbar, teilt der Anbieter dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Zugang des Wechselverlangens mit Begründung mit und nennt einen anderen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten.
(4) Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen Zeitraum verlängern, den er für seine Zwecke für angemessen hält.
(1) Exportierbar sind alle Daten, die der Kunde in Custodio eingegeben oder dort erzeugt hat, einschließlich der Einstellungen seines Mandanten: jeder Datensatz als JSON (eine Datei je Tabelle), alle hochgeladenen Dateien im Originalzustand und ein Verzeichnis mit allen Tabellen und Datensatzzahlen zum Nachprüfen. Dokumente stehen zusätzlich als PDF- und HTML-Paket bereit. Der Kunde kann den Export jederzeit selbst in Custodio auslösen (Einstellungen → Datenexport).
(2) Ausgenommen sind Zugangsmittel (Passwörter, Zwei-Faktor-Geheimnisse, Token). Sie dienen der Sicherheit des Dienstes und werden nicht übertragen.
(3) Weitere Einschränkungen des Wechsels sind dem Anbieter nicht bekannt.
(1) Nach Ende des Übergangszeitraums bleibt der Zugang 30 Kalendertage zum Lesen und Exportieren der Daten verfügbar (Abrufzeitraum). Änderungen sind in dieser Zeit nicht mehr möglich.
(2) Der Vertrag über Custodio endet mit Ablauf des Abrufzeitraums. Hat der Kunde nur die Löschung verlangt, endet er mit der Löschung.
(1) Nach Ablauf des Abrufzeitraums oder auf Verlangen des Kunden löscht der Anbieter alle Daten des Kunden unwiderruflich aus den Produktivsystemen. Aus den Sicherungen sind sie spätestens 30 Tage danach entfernt (AVV § 12).
(2) Der Anbieter bestätigt die Löschung auf Verlangen des Kunden in Textform.
(3) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
(1) Für den Wechsel, den Export und die Übertragung der Daten erhebt der Anbieter keine Wechselentgelte.
(2) Endet der Vertrag nach dieser Anlage – durch Wechsel, Übertragung oder Löschung – vor Ablauf der Mindestlaufzeit (AGB § 5), zahlt der Kunde die Vergütung bis zu deren Ende abzüglich der vom Anbieter ersparten Aufwendungen (Entgelt für die vorzeitige Beendigung). Das Entgelt wird mit der Beendigung fällig. Angebrochene Kalendermonate werden nicht anteilig berechnet; die Restvergütung beginnt mit dem ersten vollen Kalendermonat nach dem Vertragsende.
VERZEICHNIS.json, die alle Tabellen, Felder und Datensatzzahlen beschreibt. Verwendete Formate: JSON (RFC 8259), PDF, HTML sowie die Originalformate der hochgeladenen Dateien.