DSFA Vorlage — Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO

Pflichtinhalte, Ablauf und Praxisbeispiele für Ihre Datenschutz-Folgenabschätzung. Kostenloser Leitfaden für Datenschutzbeauftragte, Arztpraxen und KMU.

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Datenschutz-Folgenabschätzung mit Schwellwertanalyse (Regelbeispiele Art. 35 Abs. 3 und die neun WP-248-Kriterien), allen vier Pflichtbestandteilen nach Art. 35 Abs. 7 sowie Risikomatrix und Freigabeteil.

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DSFA, Datenschutz-Folgenabschätzung, DSFA-Muster — wie heißt das nun?

Alle diese Bezeichnungen meinen dasselbe Dokument nach Art. 35 DSGVO. Sie begegnen Ihnen als Datenschutz-Folgenabschätzung (mit Bindestrich, so schreibt es der Gesetzestext), als Datenschutzfolgenabschätzung in einem Wort, als Datenschutz Folgenabschätzung getrennt geschrieben, gelegentlich auch als Datenschutzfolgeabschätzung — und abgekürzt als DSFA. Im Englischen heißt sie Data Protection Impact Assessment (DPIA).

Ebenso austauschbar sind DSFA-Vorlage und DSFA-Muster: ob jemand nach einer Datenschutz-Folgenabschätzung Vorlage oder nach einem Datenschutz-Folgenabschätzung Muster sucht, macht inhaltlich keinen Unterschied. Beides meint ein Dokument zum Ausfüllen — genau das, was auf dieser Seite liegt.

Was ist eine DSFA?

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO ist eine strukturierte Risikoanalyse, die vor der Einführung besonders risikoreicher Datenverarbeitungen durchgeführt werden muss. Sie bewertet systematisch, welche Auswirkungen eine geplante Verarbeitung auf die Rechte und Freiheiten betroffener Personen hat, und definiert Schutzmaßnahmen zur Risikominimierung.

Die DSFA ist kein einmaliges Dokument, sondern ein fortlaufender Prozess: Bei wesentlichen Änderungen an der Verarbeitung muss sie aktualisiert werden. Aufsichtsbehörden sehen die DSFA als zentralen Nachweis dafür, dass Risiken erkannt und adressiert wurden.

Wann ist eine DSFA Pflicht?

Art. 35 Abs. 1 DSGVO verlangt eine DSFA, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen birgt. Die DSGVO nennt drei Regelbeispiele:

  1. Systematische Bewertung — automatisierte Verarbeitung einschließlich Profiling, auf deren Grundlage Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung getroffen werden
  2. Umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien — z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten, strafrechtliche Verurteilungen
  3. Systematische Überwachung — umfangreiche Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche

Zusätzlich veröffentlicht jede Aufsichtsbehörde eine Blacklist (Positivliste) nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO. Steht eine Verarbeitung auf dieser Liste, ist die DSFA zwingend erforderlich. Die DSK-Liste enthält u. a.: Scoring, umfangreiche Profilerstellung, KI-gestützte Entscheidungssysteme und den Einsatz biometrischer Verfahren zur Identifikation.

Pflichtinhalte einer DSFA

Art. 35 Abs. 7 DSGVO schreibt vier Mindestinhalte vor:

#PflichtinhaltBeschreibung
1Systematische Beschreibung der VerarbeitungZweck, Rechtsgrundlage, Art der Daten, Betroffene, Empfänger, Speicherdauer
2Notwendigkeit und VerhältnismäßigkeitWarum ist die Verarbeitung erforderlich? Gibt es mildere Mittel?
3RisikobewertungEintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für Betroffene
4AbhilfemaßnahmenTechnische und organisatorische Maßnahmen zur Risikominderung

Ablauf einer DSFA in 4 Schritten

  1. Schwellwertanalyse (Vorprüfung) — Prüfen Sie anhand der Blacklist und der Kriterien in Art. 35 Abs. 3, ob eine DSFA erforderlich ist. Dokumentieren Sie das Ergebnis in jedem Fall.
  2. Beschreibung der Verarbeitung — Erfassen Sie systematisch Zweck, Rechtsgrundlage, Datenflüsse, beteiligte Systeme und Empfänger. Visualisieren Sie den Datenfluss, wenn möglich.
  3. Risikobewertung — Identifizieren Sie Risiken für Betroffene (z. B. Diskriminierung, Identitätsdiebstahl, finanzielle Schäden) und bewerten Sie Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere auf einer Skala.
  4. Maßnahmen und Ergebnis — Definieren Sie Abhilfemaßnahmen (Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Zugriffskonzepte), bewerten Sie das Restrisiko und dokumentieren Sie die Freigabeentscheidung.

Bleibt das Restrisiko nach allen Maßnahmen hoch, muss vor Beginn der Verarbeitung die Aufsichtsbehörde konsultiert werden (Art. 36 DSGVO).

Typische DSFA-Fälle

DSFA-Muster: was in den einzelnen Abschnitten steht

Ein brauchbares Muster ist kein Formular zum Ausfüllen, sondern eine Gliederung mit Leitfragen. So sieht der Aufbau aus — hier am Beispiel einer Videoüberwachung im Eingangsbereich, weil das ein typischer Anlass ist:

AbschnittWas hineingehörtBeispiel
1. BeschreibungWas wird verarbeitet, mit welchen Mitteln, zu welchem ZweckZwei Kameras am Eingang, Aufzeichnung 72 Stunden, Zweck: Schutz vor Einbruch
2. RechtsgrundlageArt. 6 DSGVO, bei besonderen Kategorien zusätzlich Art. 9Art. 6 Abs. 1 lit. f — berechtigtes Interesse, mit Abwägung
3. Notwendigkeit und VerhältnismäßigkeitGeht es auch mit weniger Daten? Welche Alternativen wurden geprüft?Geprüft: bessere Beleuchtung, Alarmanlage. Kamera nur auf den Eingang gerichtet, nicht auf den Gehweg
4. Risiken für die BetroffenenJe Risiko: Eintrittswahrscheinlichkeit und SchwereUnbefugter Zugriff auf Aufzeichnungen — mittel/hoch. Überwachungsdruck auf Beschäftigte — hoch/mittel
5. AbhilfemaßnahmenWas senkt das Risiko, und wie starkVerschlüsselte Speicherung, Vier-Augen-Zugriff, automatische Löschung nach 72 Stunden, Hinweisschild
6. ErgebnisVerbleibt ein hohes Risiko? Dann Konsultation der Aufsichtsbehörde nach Art. 36 DSGVORestrisiko nach Maßnahmen: gering. Keine Konsultation erforderlich
7. Beteiligte und DatumWer hat mitgewirkt, Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten, Datum der ÜberprüfungGeschäftsführung, DSB, Betriebsrat. Wiedervorlage in 12 Monaten

Der Abschnitt, an dem die meisten Muster scheitern, ist Nummer 3. „Die Verarbeitung ist erforderlich" ist keine Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Die Aufsicht will lesen, welche milderen Mittel Sie erwogen und warum Sie sie verworfen haben — das ist der Teil, den kein Muster für Sie ausfüllen kann.

In welchem Format? Word, PDF oder Werkzeug

Die Frage entscheidet sich daran, wie oft Sie die DSFA anfassen müssen:

Für den Anfang gilt: eine DSFA in Word, die es gibt, ist besser als eine perfekte, die niemand anfängt.

DSFA mit Word vs. DSFA-Software

KriteriumWord / ExcelCustodio
EinstiegKostenlosAb 49 EUR/Monat
VorlagenManuell erstellen oder aus dem InternetBranchenspezifische DSFA-Vorlagen vorbefüllt
SchwellwertanalyseManuelle ChecklisteGeführter Assistent mit Blacklist-Abgleich
RisikobewertungFreitext oder eigene MatrixStandardisierte Risikomatrix mit Scoring
MaßnahmentrackingManuell nachverfolgenAutomatische Aufgaben mit Fristen und Status
VersionierungDateiname_v3_final.docxAutomatisch mit Audit-Log
VerknüpfungIsoliertVerknüpft mit VVT, TOM und AVV
KonsultationManueller ExportBehörden-Export nach DSK-Standard

DSFA professionell erstellen und verwalten

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Brauche ich ein Risikoanalyse-Tool für die DSFA?

Zerlegen wir die Frage, denn die DSFA besteht aus zwei sehr verschiedenen Teilen.

Die Schwellwertanalyse ist eine Checkliste. Ob eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko hat, prüft man an den Regelbeispielen aus Art. 35 Abs. 3 DSGVO, an der Liste der Aufsichtsbehörde und an den neun Kriterien der Arbeitsgruppe nach Art. 29 (WP 248). Dafür braucht es kein DSGVO-Risikoanalyse-Tool — die Vorlage von dieser Seite führt Sie durch dieselbe Prüfung.

Die Risikobewertung ist eine Abwägung. Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere schätzt ein Mensch ein, nicht ein Rechner. Ein Werkzeug kann die Matrix vorgeben und das Ergebnis festhalten — die Einschätzung selbst nimmt es Ihnen nicht ab. Wer eine Software kauft, um sich diese Entscheidung abnehmen zu lassen, kauft das Falsche.

Was ein Werkzeug tatsächlich besser kann als ein Dokument:

Bei einer einzelnen DSFA genügt die Vorlage. Ab mehreren, die nebeneinander laufen und aktuell bleiben müssen, wird das Nachhalten zum eigentlichen Aufwand.

Häufige Fragen zur DSFA

Was ist eine DSFA (Datenschutz-Folgenabschätzung)?

Die DSFA nach Art. 35 DSGVO ist eine strukturierte Risikoanalyse, die vor der Einführung von Verarbeitungen mit voraussichtlich hohem Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen durchgeführt werden muss.

Wann ist eine DSFA Pflicht?

Eine DSFA ist Pflicht, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko birgt — insbesondere bei systematischer Überwachung, umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien, Profiling mit rechtlicher Wirkung oder wenn die Verarbeitung auf der Blacklist der zuständigen Aufsichtsbehörde steht.

Was muss eine DSFA enthalten?

Systematische Beschreibung der Verarbeitung und ihrer Zwecke, Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, Bewertung der Risiken für Betroffene sowie geplante Abhilfemaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen.

Wer führt die DSFA durch?

Der Verantwortliche (z. B. Geschäftsführung) ist für die Durchführung verantwortlich. Der Datenschutzbeauftragte muss beratend einbezogen werden (Art. 35 Abs. 2 DSGVO). In der Praxis wird die DSFA häufig vom DSB koordiniert und von den Fachabteilungen inhaltlich zugeliefert.

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