Datenpanne melden — die zuständige Aufsichtsbehörde jedes Bundeslandes

Jedes Bundesland, das direkte Online-Meldeformular und die Telefonnummer. Zum Nachschlagen im Ernstfall — da fehlt die Zeit zum Suchen.

Welche Behörde für Sie zuständig ist

Für eine Arztpraxis, eine Zahnarztpraxis oder ein MVZ ist die Aufsichtsbehörde des Bundeslandes zuständig, in dem die Praxis ihren Sitz hat — nicht die des Wohnorts der Inhaberin und nicht die des betroffenen Patienten. Bei mehreren Standorten in verschiedenen Ländern ist es die Behörde am Ort der Hauptniederlassung.

Der BfDI ganz unten in der Tabelle ist für Bundesbehörden sowie für Post- und Telekommunikationsunternehmen zuständig — für eine Praxis in aller Regel nicht.

Alle Meldestellen mit Formular und Telefonnummer

Diese Übersicht wird aus derselben Quelle erzeugt, mit der Custodio arbeitet. Sie kann deshalb nicht veralten, während das Werkzeug bereits einen anderen Weg kennt.

BundeslandBehördeMeldungTelefon
Baden-WürttembergLfDI Baden-WürttembergMeldeformular0711 615541-0
BayernBayLDA BayernMeldeformular0981 180093-0
BerlinBlnBDI BerlinMeldeformular030 13889-0
BrandenburgLDA BrandenburgMeldeformular0331 2900-0
BremenLfDI BremenMeldeformular0421 361-2010
Bundesbehörde (BfDI)BfDI (Bundesbehörde)Meldeformular0228 997799-0
HamburgHmbBfDI HamburgMeldeformular040 42854-4040
HessenHBDI HessenMeldeformular0611 1408-0
Mecklenburg-VorpommernLfDI Mecklenburg-VorpommernMeldeformular0385 59494-0
NiedersachsenLfD NiedersachsenMeldeformular0511 120-4500
Nordrhein-WestfalenLDI NRWMeldeformular0211 38424-0
Rheinland-PfalzLfDI Rheinland-PfalzMeldeformular06131 8920-0
SaarlandUDS SaarlandMeldeformular0681 94781-0
SachsenSDT SachsenMeldeformular0351 85471-101
Sachsen-AnhaltLfD Sachsen-AnhaltMeldeformular0391 81803-0
Schleswig-HolsteinULD Schleswig-HolsteinMeldeformular0431 988-1200
ThüringenTLfDI ThüringenMeldeformular0361 57332900

Die Behörden ändern ihre Formularadressen gelegentlich. Führt ein Link ins Leere, hilft die Telefonnummer daneben — und wir freuen uns über einen Hinweis an info@custodio-compliance.de.

Alle Meldestellen auf einem Blatt

Die 17 Aufsichtsbehörden mit Meldeweg und Telefonnummer als PDF — für die Pinnwand, bevor etwas passiert. Darf frei kopiert und weitergegeben werden.

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Was in die Meldung gehört

Art. 33 Abs. 3 DSGVO nennt vier Angaben, die eine Meldung enthalten muss:

Liegen nicht alle Angaben vor, darf nach Art. 33 Abs. 4 DSGVO schrittweise nachgereicht werden. Das ist der wichtigste Satz dieser Seite: eine unvollständige Meldung in der Frist ist besser als eine vollständige danach.

Wenn die 72 Stunden nicht reichen

Die Frist beginnt mit der Kenntnis, nicht mit dem Vorfall, und sie läuft auch über ein Wochenende. Wird sie überschritten, ist die Meldung nach Art. 33 Abs. 1 Satz 2 DSGVO trotzdem abzugeben — zusammen mit einer Begründung für die Verzögerung. Nicht zu melden ist keine Alternative dazu.

Unabhängig von der Meldung ist jede Verletzung nach Art. 33 Abs. 5 DSGVO zu dokumentieren — auch die, die nicht gemeldet wird. Dann mit der Begründung, warum nicht.

Den vollständigen Ablauf vom Verdacht bis zur Dokumentation beschreibt unser Beitrag Datenpanne in der Arztpraxis.

Diese Pflichten nachhalten statt im Kopf behalten

Custodio führt Fristen, Nachweise und Meldewege für Arztpraxen an einer Stelle — mit Erinnerung, bevor etwas abläuft.

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Häufige Fragen zu datenpanne melden

Welche Aufsichtsbehörde ist für meine Praxis zuständig?

Die des Bundeslandes, in dem die Praxis ihren Sitz hat. Nicht die des Wohnorts der Inhaberin und nicht die des betroffenen Patienten. Bei mehreren Standorten in verschiedenen Bundesländern ist es die Behörde am Ort der Hauptniederlassung.

Muss ich jede Datenpanne der Behörde melden?

Nein. Zu melden ist nach Art. 33 Abs. 1 DSGVO, wenn ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen besteht. Bei Gesundheitsdaten ist das schnell der Fall, weil es besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO sind. Dokumentieren muss man dagegen nach Art. 33 Abs. 5 DSGVO JEDE Verletzung — auch die nicht gemeldete, dann mit der Begründung.

Muss ich auch die Patienten informieren?

Nach Art. 34 DSGVO dann, wenn ein hohes Risiko für ihre Rechte und Freiheiten besteht. Das ist eine eigene Entscheidung, die Meldung an die Behörde ersetzt sie nicht. Die Information muss in klarer und einfacher Sprache erfolgen.

Was passiert, nachdem ich gemeldet habe?

Die Behörde bestätigt den Eingang und vergibt in der Regel ein Aktenzeichen. Häufig folgen Rückfragen zum Hergang und zu den ergriffenen Maßnahmen. Heben Sie die Bestätigung auf: sie ist der Nachweis, dass in der Frist gemeldet wurde.

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Stand: September 2026. Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.