DSB-Service-Bedingungen

NordPrax GmbH · Custodio DSB-Service · Fassung Oktober 2026 · Version 2.0

§ 1 Gegenstand

(1) Die NordPrax GmbH (nachfolgend „Anbieter") erbringt für den Kunden auf Grundlage einer gesonderten Beauftragung den DSB-Service als Add-on zur Custodio-Plattform.

(2) Der DSB-Service umfasst die formale Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter gemäß Art. 37 ff. DSGVO sowie unterstützende Datenschutzbetreuung.

(3) Die bloße Nutzung der Custodio-Software begründet keine Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.

§ 2 Leistungsumfang

Der DSB-Service umfasst, soweit nicht im individuellen Angebot abweichend vereinbart:

Gesondert zu beauftragen und zu vergüten sind: die Durchführung von Schulungen, Vor-Ort-Audits, die Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und individuelle Rechtsberatung.

§ 3 Vergütung

(1) Die monatliche Vergütung für den DSB-Service ergibt sich aus dem bei Beauftragung gültigen Angebot oder Checkout. Die in den AGB genannte Vergütung (ab 79 €/Monat) dient der Orientierung.

(2) Zusätzliche Leistungen gemäß § 2 Abs. 2 werden nach Aufwand oder gemäß gesonderter Vereinbarung vergütet.

(3) Die Vergütung versteht sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

§ 4 Bestellung und Abberufung

(1) Die formale Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter erfolgt durch gesonderte Bestellungsurkunde. Der Anbieter stellt dem Kunden eine Vorlage bereit.

(2) Die Meldung des DSB an die zuständige Aufsichtsbehörde (Art. 37 Abs. 7 DSGVO) reicht der Anbieter im Auftrag des Kunden ein; verantwortlich bleibt der Kunde.

(3) Bei Beendigung des DSB-Service ist der Kunde für die Abberufung verantwortlich; die Mitteilung an die Aufsichtsbehörde übernimmt der Anbieter im Auftrag des Kunden. Die Benennung eines Nachfolgers und deren Meldung obliegen dem Kunden.

§ 5 Pflichten des Anbieters

Der Anbieter verpflichtet sich:

§ 6 Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

§ 7 Haftung und Verantwortung

(1) Die datenschutzrechtliche Verantwortung als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO verbleibt beim Kunden. Der DSB berät und überwacht, entscheidet aber nicht über die tatsächliche Umsetzung.

(2) Der Anbieter haftet für Pflichtverletzungen im Rahmen des DSB-Service nach den gesetzlichen Vorschriften, begrenzt bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Für Schäden, die allein darauf beruhen, dass der Kunde eine zutreffende und rechtzeitig erteilte Empfehlung des DSB nicht umsetzt, haftet der Anbieter nicht. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Der DSB-Service hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird; im Angebot kann eine abweichende Laufzeit vereinbart werden.

(2) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).

(3) Bei Kündigung des DSB-Service unterstützt der Anbieter den Kunden bei der geordneten Übergabe an einen Nachfolger, soweit zumutbar.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Die Kündigung beendet den Vertrag. Die Abberufung als Datenschutzbeauftragter und die Meldung an die Aufsichtsbehörde erfolgen gesondert; die Meldung übernimmt der Anbieter im Auftrag des Kunden.

§ 9 Abgrenzung zur Software

(1) Der DSB-Service ist ein eigenständiges Add-on zur Custodio-Plattform. Die Kündigung des DSB-Service berührt den Software-Vertrag nicht.

(2) Der DSB-Service kann nur in Verbindung mit einem aktiven Custodio-Abonnement gebucht werden. Endet der Custodio-Vertrag, endet der DSB-Service zum selben Zeitpunkt.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Custodio-Plattform.

(2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig.