DSB-Service-Bedingungen

NordPrax GmbH · Custodio DSB-Service · Stand: Mai 2026 · Version 1.0

§ 1 Gegenstand

(1) Die NordPrax GmbH (nachfolgend „Anbieter") erbringt für den Kunden auf Grundlage einer gesonderten Beauftragung den DSB-Service als Add-on zur Custodio-Plattform.

(2) Der DSB-Service umfasst die formale Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter gemäß Art. 37 ff. DSGVO sowie unterstützende Datenschutzbetreuung.

(3) Die bloße Nutzung der Custodio-Software begründet keine Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.

§ 2 Leistungsumfang

Der DSB-Service umfasst, soweit nicht im individuellen Angebot abweichend vereinbart:

Weitergehende Leistungen, insbesondere Datenschutz-Audits, Schulungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Behördenkorrespondenz über das übliche Maß hinaus oder individuelle Rechtsberatung, können auf Basis gesonderter Vereinbarung und Vergütung erbracht werden.

§ 3 Vergütung

(1) Die monatliche Vergütung für den DSB-Service ergibt sich aus dem bei Beauftragung gültigen Angebot oder Checkout. Die in den AGB genannte Vergütung (ab 79 €/Monat) dient der Orientierung.

(2) Zusätzliche Leistungen gemäß § 2 Abs. 2 werden nach Aufwand oder gemäß gesonderter Vereinbarung vergütet.

(3) Die Vergütung versteht sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

§ 4 Bestellung und Abberufung

(1) Die formale Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter erfolgt durch gesonderte Bestellungsurkunde. Der Anbieter stellt dem Kunden eine Vorlage bereit.

(2) Der Kunde ist für die Meldung des DSB an die zuständige Aufsichtsbehörde verantwortlich. Der Anbieter unterstützt hierbei.

(3) Bei Beendigung des DSB-Service ist der Kunde für die Abberufung und erneute Meldung an die Aufsichtsbehörde verantwortlich.

§ 5 Pflichten des Anbieters

Der Anbieter verpflichtet sich:

§ 6 Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

§ 7 Haftung und Verantwortung

(1) Die datenschutzrechtliche Verantwortung als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO verbleibt beim Kunden. Der DSB berät und überwacht, entscheidet aber nicht über die tatsächliche Umsetzung.

(2) Der Anbieter haftet für Pflichtverletzungen im Rahmen des DSB-Service nach den gesetzlichen Vorschriften, begrenzt bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftung für Schäden, die daraus resultieren, dass der Kunde Empfehlungen des DSB nicht umsetzt, ist ausgeschlossen.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Der DSB-Service kann monatlich zum Ende des Abrechnungsmonats gekündigt werden, sofern nicht im Angebot eine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart ist.

(2) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).

(3) Bei Kündigung des DSB-Service unterstützt der Anbieter den Kunden bei der geordneten Übergabe an einen Nachfolger, soweit zumutbar.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 Abgrenzung zur Software

(1) Der DSB-Service ist ein eigenständiges Add-on zur Custodio-Plattform. Die Kündigung des DSB-Service berührt den Software-Vertrag nicht und umgekehrt.

(2) Der DSB-Service kann nur in Verbindung mit einem aktiven Custodio-Abonnement gebucht werden.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Custodio-Plattform.

(2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig.